Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Schullandheim Tipihof Zwischen dem Schullandheim-Gast/ Gruppe (nachfolgend Gast) und dem Schullandheim Tipihof (nachfolgend Schullandheim) gelten folgende Geschäftsbedingungen:

 

1. Eine Voranfrage für einen Aufenthalt im Schullandheim kann schriftlich, mündlich oder per Telefon erfolgen. Mit der schriftlichen Buchungbestättigung von dem Schullandheim Tipihof und der Anzahlung von Seiten des Gastes, erkennt der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Somit entfaltet die Belegungsvereinbarung rechtsverbindlichen Charakter, wenn das Schullandheim dem Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung erteilt hat.

  1. An- und Abreise Die Anreise in unsere Einrichtung ist ab 10:00 Uhr möglich. Am Abreisetag sind die Unterkünfte bis 9.00 Uhr zu räumen. Andere An- und Abreisezeiten sind mit dem Schullandheim abzusprechen.Gäste können ihre Fahrzeuge auf den vom Schullandheim zugewiesenen Flächen kostenfrei parken. Eine Haftung für die Fahrzeuge der Gäste wird vom Schullandheim nicht übernommen.
  2. Bezahlung Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe bis zu 20% des Gesamtpreises fällig werden. Die Anzahlung ist innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Anzahlungsforderung auf das dort angeführte Konto zu überweisen. Sollte die Anzahlung nicht ordnungsgemäß erfolgen, so ist das Schullandheim berechtigt, die Buchung zu stornieren und als Entschädigung dem Gast die Rücktrittsgebühren gemäß Punkt Nr. 5 bzw. Nr. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berechnen.
  3. Die restlichen Aufenthaltskosten sind am Tag der Abreise fällig. Die Abrechnung des Aufenthaltes im Schullandheim erfolgt spätestens am letzten Tag des Aufenthaltes. Die Aufenthaltskosten können Sie in Bar, per EC-Karte oder per Überweisung begleichen. Preisänderungen bei bestellten Freizeitangeboten diverser Drittanbieter, werden sich vorbehalten. Diese Preise kann das Schullandheim nicht beeinflussen. Spätestens 1 Woche vor der Anreise benötigen wir folgende Informationen: Eine schriftliche Mitteilung über die genaue Anzahl der Personen. Sie können uns diese Informationen per Mail unter info@tipihof.de übermitteln. Des Weiteren sind für Ihren Aufenthalt Angaben erforderlich zu: – Beeinträchtigungen / Behinderungen / Unverträglichkeiten / ggf. Assistenzen – Besondere Verpflegungswünsche (vegetarisch, Verzicht auf Schweinefleisch, etc.)
  4. Es gilt 1 Woche vor Anreise durch den/die Verantwortliche der Gastgruppe schriftlich angezeigte Personenzahl soweit diese nicht maximal 5% der in der Buchungsbestätigung genannten Personenzahl unterschreitet. Hierfür werden im Schullandheim Personal, Zelt und Verpflegung disponiert. Liegt diese Mitteilung nicht vor, gilt mindestens die in der Auftragsbestätigung genannte Personenzahl.
  5. Ein Rücktritt muss zwingend in schriftlicher Form gegenüber dem Schullandheim erfolgen. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Schullandheim.
  6. Danach werden bei einer Stornierung folgende Gebühren erhoben:  bis zu 6 Monate vorher 30 % bei weniger als zwölf Wochen bis zum Belegungsbeginn werden 80% ab 7. Tag vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises.
  7. Der Gast ist auch bei einer vorzeitigen Abreise zur Zahlung der vollen Aufenthaltskosten verpflichtet.
  8. Sollte vor oder innerhalb der Reisezeit des Gastes entgegenstehende behördliche pandemiebedingte Anordnung/Erlass zum Reisetermin vorliegen, können anfallende Stornierungsgebühren der gebuchten Unterkünfte vom Kunden zu tragen kommen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird durch das Schullandheim ausdrücklich empfohlen.

  9. Bei mit Vorsatz entstandene Schäden bzw. Beschädigungen am und im Schullandheim und dessen Gelände/ Außenanlagen werden dem Gast bzw. der Klasse oder Gruppe die Kosten in Rechnung gestellt. Sie werden nach den ortsüblichen Handwerkerpreisen ermittelt. Klassen oder Gruppen haften für entstandene oder verursachte Schäden gesamtschuldnerisch. Das Schullandheim ist berechtigt, die Belegungsvereinbarung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Gast durch sein Verhalten Dritte gefährdet, nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, z.B. grob gegen die Hausordnung verstößt. In diesem Fall behält sich das Schullandheim den Anspruch auf die vollen Aufenthaltskosten vor
  10. Das Schullandheim haftet nicht für Beschädigungen oder Verlust von Gegenständen des Gastes. Das Schullandheim haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Schullandheimes oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Schullandheimes nach den gesetzlichen Regelungen. Das Schullandheim haftet nicht für Schäden in Zusammenhang mit Fremdleistungen bzw. anderen Leistungsanbietern.
  11. Das Schullandheim übernimmt keine Aufsichtspflichten. Eine Aufsichtspflicht während des Aufenthaltes im Schullandheim, liegt in der Verantwortung des Gastes oder der Betreuer und Lehrer.
  12. Sofern das zugewiesene Zelt bzw. Hütte einen Mangel aufweist, ist der Gast verpflichtet, diesen unverzüglich dem Schullandheim anzuzeigen, um diesem eine Mängelbeseitigung zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Anzeige, so stehen ihm wegen dieses Mangels keine Ansprüche wegen Nichterfüllung und/ oder
    Schlechterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu.
  13. Zur Bearbeitung von Anfragen und Buchungen werden personenbezogene Daten der Gäste erhoben und gespeichert. Jeder Gast stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.
  14. Gerichtsstand ist der Sitz des Schullandheimes. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Belegungsvereinbarung zur Folge. Dies gilt auch für vorstehende Vereinbarungen.

    Unsere AGB’S auch zum downloaden:
    AGB’S Schul&Gruppenfahrten

 

Wir verweisen auf die AGB ́s der DeHoGa:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Tipihof in 88605 Sauldorf Straße: Hardthöfe 9

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der Kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungs- frist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatz- ansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch

genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

5. Rechnungen des Hotels sind am Anreisetag ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung in Form einer Kreditkartengarantie oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

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IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

> Siehe auch Space-Hotel Buchungsbestimmungen

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein T ermin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten T ermin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.

> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern

vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher T atsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und – rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 12.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden

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werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, daß dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500 € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch

gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Space-Hotel nicht ausgeführt.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

> Ergänzung durch Buchungsbestimmung / Hausordnung

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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General Terms and Conditions for Hotel Accommodation Contracts
Tipihof in Sauldorf Hardthöfe 9

I. Scope of Applicability

1. These Terms and Conditions govern contracts for the rental use of hotel rooms for lodging purposes, as well as all other goods and services rendered by the hotel for the customer.

2. The prior written consent of the hotel is required if rooms provided are to be sublet or rented to other parties or used other than for lodging purposes, whereby § 540, para. 1, sentence 2 German Civil Code is waived insofar as the customer is not a consumer.

3. The customer’s general terms and conditions shall apply only if these are previously expressly agreed in writing.

II. Conclusion of Contract, Parties, Liability, Statute of Limitations

1. The contract shall come into force upon the hotel’s acceptance of the customer’s application. At its discretion, the hotel may confirm the room reservation in writing.

2. The parties to the contract are the hotel and the customer. If a third party placed the order on behalf of the customer, then that party shall be liable vis-à-vis the hotel for all obligations arising from the hotel accommodation contract as joint and several debtor together with the customer, insofar as the hotel has a corresponding statement by the third party.

3. Any claims against the hotel shall generally be time-barred one year after the commencement of the general statute of limitations dependent upon knowledge of § 199, para. 1 German Civil Code. Damage claims shall be time-barred after five years, independent of knowledge. The reduction of the statute of limitation periods shall not apply for claims which are based on an intentional or grossly negligent breach of obligation by the hotel.

III. Services, Prices, Payment, Set-Off

1. The hotel is obligated to keep the rooms reserved by the customer available and to render the agreed services.

2. The customer is obligated to pay the applicable or agreed hotel prices for rooms provided

and for other services used. This shall also apply to the hotel’s services and outlays to third parties caused by the customer.

3. The agreed prices include applicable value- added tax as required by law. If the period between conclusion and fulfillment of the contract exceeds four months and if the price generally charged by the hotel for such services increases, then the hotel may raise the contractually agreed price to a reasonable extent but not, however, by more than five percent.

> Supplement by booking destination / House Rules

4. Moreover, the hotel may change prices if the customer later wishes to make changes in the number of reserved rooms, the hotel’s services, or the length of guests’ stay, and the hotel consents to such changes.

> Supplement by booking destination / House Rules

5. Hotel invoices are to pay at the checkin (complete 100%). The hotel shall be entitled at any time to make accumulating accounts receivable payable and due and to demand payment without undue delay. With default of payment, the hotel shall be entitled to demand the respectively applicable statutory default interest in the amount of currently 8 percent or, with legal transactions with a consumer, in the amount of 5 percent above the base interest rate. The hotel reserves the right to prove greater damage.

> Supplement by booking destination / House Rules

6. The hotel is entitled to require a reasonable advance payment or security deposit (creditcard guarantee) upon conclusion of the contract or thereafter, observing the legal provisions for package tours. The amount of the advance payment and payment dates may be agreed in writing in the contract.

> Supplement by booking destination / House Rules

7. The customer may only set-off or reduce a claim by the hotel with a claim which is undisputed or decided with final, res judicata effect.

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IV. Repudiation by Customer (Cancellation, Annulment)/Failure to Use Hotel Services (No Show)

1. Cancellation by the customer of the contract concluded with the hotel requires the hotel’s written consent. If such is not given, then the price agreed in the contract must be paid even if the customer does not avail himself of the contractual services. This shall not apply with the breach of obligation of the hotel to take into account the rights, objects of legal protection and interests of the customer, if holding to the contract is no longer reasonable or another statutory or contractual cancellation right exists.

> Supplement by booking destination / House Rules

2. To the extent the hotel and customer agreed in writing upon a date for a cost-free cancellation of the contract, the customer may cancel the contract up to that date without incurring payment or damage compensation claims by the hotel. The customer’s right of cancellation shall expire if he does not exercise his cancellation right in writing vis-à-vis the hotel by the agreed date, insofar as no case pursuant to Nr. 1, sentence 3 supra exists.

3. If rooms are not used by the customer, the hotel must apply credit for the income from renting the rooms to other parties and also for saved expenses.

4. At its discretion, the hotel may demand the contractually agreed compensation and to make a flat-rate deduction for saved expenses. In this case, the customer is obligated to pay 90 percent of the contractually agreed rate for lodging with or without breakfast, 70 percent for room and half- board, and 60 percent for room and full-board arrangements.

> Supplement by booking destination / House Rules

The customer is at liberty to show that the claim mentioned above was not created or not created in the amount demanded.

V. Repudiation by Hotel

1. To the extent that a right of cost-free cancellation within a certain period was agreed in writing for the customer, the hotel is entitled for its part to cancel the contract during that period if there are inquiries from other customers regarding the contractually reserved rooms and the customer does not waive his right of rescission upon inquiry thereof by the hotel.

2. If an agreed advance payment or an advance payment demanded pursuant to Item III, Nr. 6 supra is not made even after a reasonable grace period set by the hotel has expired, then the hotel is likewise entitled to cancel the contract.

> Supplement by booking destination / House Rules

3. Moreover, the hotel is entitled to effect extraordinary cancellation of the contract for a materially justifiable cause, e.g. if

• force majeure or other circumstances for which the hotel is not responsible make it impossible to fulfill the contract;

• rooms are reserved with misleading or false information regarding material facts, such as
the identity of the customer or the purpose;

• the hotel has justified cause to believe that use of the hotel’s services might jeopardize the smooth operation of the hotel, its security or public reputation, without being attributable to the hotel’s sphere of control or organization;

• there is a breach of the item I. Nr. 2 supra.

4. The customer can derive no right to compensation from justified cancellation by the hotel.

> Supplement by booking destination / House Rules

VI. Room Availability, Delivery and Return

1. The customer does not acquire the right to be provided specific rooms.

2. Reserved rooms are available to the customer starting at 4:00 p.m. on the agreed arrival date. The customer does not have the right to earlier availability.

3. Rooms must be vacated and made available to the hotel no later than 10:00 noon on the agreed departure date. After that time, on the grounds of the delayed vacating of the room for use exceeding the contractual time, the hotel may charge 50 percent of the full accommodation rate (list price) for the additional use of the room until 12:00 p.m. (after 12:00 p.m.: 100 percent). The customer is at liberty to show the hotel that it incurred no or much lesser claim to use damages.

> Supplement by booking destination / House Rules

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VII. Liability of the Hotel

VIII. Final Provisions

1. The hotel is liable to exercise the duty of care of an ordinary merchant with the performance of its obligations arising from the contract. Claims of the customer for reimbursement of damages are precluded except for such which result from injury to life, body or health and the hotel is responsible for the breach of the obligation, other damage which is caused from an intentional or grossly negligent breach of obligation and damage which is caused from an intentional or negligent breach of obligations of the hotel which are typical for the contract. A breach of obligation of the hotel is deemed to be the equivalent to a breach of a statutory representative or employee. Should disruptions or defects in the performance of the hotel occur, the hotel shall act to remedy such upon knowledge thereof or upon objection without undue delay by the customer. The customer shall be obliged to undertake actions reasonable for him to eliminate the disruption and to keep any possible damage at a minimum.

2. The hotel is liable to the customer for property brought in to the hotel in accordance with the statutory provisions, i.e., up to one hundred times the room rate, not to exceed € 3,500 and up to € 800. For cash, securities and valuables. Cash, securities and valuables up to a maximum value of 3.500 € (insert insured amount of hotel) may be stored in the hotel safe or room safe. The hotel recommends that guests utilize this possibility.

Liability claims expire unless the customer notifies the hotel immediately after gaining knowledge of the loss, destruction, or damage (§ 703 German Civil Code). With regard to more extensive liability of the hotel, Nr. 1, sentences 2 to 4 supra shall apply respectively.

3. Insofar as a parking space is provided to the customer in the hotel garage or a hotel parking lot, this does not constitute a safekeeping agreement, even if a fee is exchanged. The hotel assumes no liability for loss of or damage to motor vehicles parked or maneuvered on the hotel’s property, nor the contents thereof, excepting cases of intent or gross negligence. Nr. 1, sentences 2 to 4 supra shall apply respectively.

4. Wake-up calls are not possible at the Space Hotel.

Messages, mail, and merchandise deliveries for guests are handled with care. The hotel will deliver, hold, and for a fee forward such items (on request). Nr. 1, sentences 2 to 4 supra shall apply respectively.

1. Amendments and supplements to the contract, the acceptance of applications, or these General T erms and Conditions for Hotel Accommodation should be made in writing. Unilateral amendments and supplements by the customer are not valid.

2. Place of performance and payment is the location of the hotel’s registered office.

3. In the event of dispute, including disputes for checks and bills of exchange, the courts at the location of the hotel’s registered office shall have exclusive jurisdiction for commercial transactions. Insofar as a contracting party fulfills the requirements of § 38, para. 2 of the German Code of Civil Procedure and does not have a general venue within the country, the courts at the location of the hotel’s registered office shall have jurisdiction.

4. The contract is governed by and shall be construed in accordance with the laws of the Federal Republic of Germany. The application of the UN Convention on the International Sale of Goods and the conflict of laws are precluded.

5. Should individual provisions of these General T erms and Conditions for Hotel Accommodation be or become invalid or void, the validity of the remaining provisions shall remain unaffected thereby. The statutory provisions shall also be applicable.

> Supplement by booking destination / House Rules

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Hotelbeschreibung – Besonderheiten
des Space Hotels Leipzig, ein Eigenbetrieb des International Space Education Institutes e.V. (STAND: März 2013)

Das Space Hotel Leipzig ist Teil eines gemeinnützigen Bildungsvereines und stellt günstige Übernachtungen für Vereinsmitglieder, Förderer, Freunde und auch Nichtmitglieder im Online- Buchungsverfahren zur Verfügung. Die Erlöse aus den Übernachtungen werden zur Förderung von Bildungsprojekten eingesetzt. Meistenteils werden Sie durch erfahrene Vereinsmitglieder ehrenamtlich oder internationale Studenten(innen) im Praktikum/Nebenjob betreut. Der effiziente Ablauf ist auf eine Eco- Übernachtung ausgelegt. Die günstigen Preise beinhalten keine Extras oder besonderen Service. Buchungen werden ausschließlich online angenommen. Für die Fragen von Nichtmitgliedern steht die Rezeption im Haus und auch telefonisch täglich von 16-20 Uhr zur Verfügung. Es wird empfohlen alle weiteren Fragen per Email oder Facebook an das Hotel zu richten. Ein einfaches aber reichhaltiges Frühstück steht von 8-10 Uhr zur Verfügung.

Rezeptionszeiten: täglich 8-10 und 16-20 Uhr

Zu den anderen Zeiten bitten wir um Verständnis, dass während des internationalen Ausbildungsbetriebes als Kernaufgabe der Zugang in die Mehrzweckbereiche des Erdgeschosses (Rezeption, Seminarraum, Wirtschaftsräume) für Nichtmitglieder nicht möglich ist. Dies gilt auch für persönliche Beratungen oder Reklamationen. Es steht aber weiterhin der Zugang zum Internet, den Zimmern, dem Hof- und Gartenbereich und dem Parkplatz zur Verfügung.

Die Mitglieder, Mitarbeiter und Verantwortlichen sind stets bemüht im Rahmen der ausgeschriebenen Tagespreise und der bekannten Bestimmungen einen Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten und damit den Effekt für den Guten Zweck zu erhöhen. Studieren Sie hierzu an den Bildergalerien und Pokalen im Haus, wie Ihre Übernachtung dem Nachwuchs in bis zu 150 Veranstaltungen jährlich zugute kommt.

Sollten Sie weitere Tipps, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge haben, so wenden Sie sich gern zuerst an die Rezeption. Bitte beachten Sie dabei, dass der erste Zweck der Gute Zweck des Hauses und eine qualitative naturwissenschaftliche Weiterbildung ist. Wir nehmen Ihre Spende oder Förderbeitrag gern an der Rezeption entgegen und behandeln Sie dann auch gern wie eines unserer Mitglieder.

Wir zahlen jedem Gast eine Wohlfühlgarantie in Höhe von 15 Euro an der Rezeption für seine wohlwollende Mitwirkung an der Verbesserung der Idee unseres Hauses oder nach berechtigten Einwänden aus.

Buchungsbestimmungen
des Space Hotels Leipzig, ein Eigenbetrieb des International Space Education Institutes e.V. (STAND: März 2013)

  1. Jeder Buchende ist mit dem gemeinnützigen Zweck des Space Hotel einverstanden (Förderung von Jugendprojekten und -wettbewerben).
  2. Jede Buchung muss online getätigt werden und mit einer gültigen Kreditkarte abgesichert sein (Mastercard, Visa, American Express). Prepay/electron oder Bankkarten werden nicht als Buchungsgarantie akzeptiert. Buchungen mit fehlerhaften Karten werden spätestens 24h nach erfolgloser Anmahnung um eine gültige Buchungsgarantie ersatzlos gestrichen.
  3. Das Hotel kann die Kreditkarte mit dem Buchungsbetrag vorbelasten oder im Falle von Messen, Festivals und Veranstaltungen bereits belasten.
  4. Der Buchende muss selbst anreisen und sich durch einen gültigen Ausweis identifizieren. Im Falle von Gruppenbuchungen oder Freunden handelt der Buchende in voller eigener Verantwortung eines Reiseleiters und unterliegt der Pflicht alle Mitreisenden über die Hausordnung, Buchungsbestimmungen sowie den Hotelaufnahmevertrag zu unterrichten. Eine Liste aller anreisenden Personen ist spätestens am Vortag der Anreise per email an das Hotel zu senden.
  5. Die hinterlegte Kreditkarte ist im Original vorzulegen und muss mit dem Buchenden übereinstimmen. Im Zweifelsfalle kann die komplette Buchung ersatzlos abgelehnt werden.
  6. Buchungen können nur beim Buchungsportal (Reiseveranstalter) storniert werden.
  7. Nichtmitglieder des Vereines zahlen bei Stornierungen oder Nichtanreisen grundsätzlich 100%

Stornogebühr.

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  1. Mitglieder haben gesonderte Buchungstarife und -Bestimmungen
  2. Rezeption zur Anreise: 16-20 Uhr (Anreisen vor 16 Uhr sind nicht möglich)
  3. Spätanreisen nach 20 Uhr werden mit 5 Euro Extraleistung auf der Kreditkarte berechnet
  4. kostenpflichtige Extraleistungen sind: Frühstück, Parkplatz, Spätanreise, Haustier, unbare Zahlung
  5. Frühstück 8-10 Uhr
  6. Abreise bis 10 Uhr (spätere Abreisen sind kostenpflichtig, siehe Hotelaufnahmevertrag)
  7. Alle Bestätigungen, Rechnungen und Rückgeld sind sofort zu kontrollieren – spätere Reklamationenkönnen nicht berücksichtigt werden.
  8. Es gilt im gesamten Haus striktes Rauchverbot – auch an den Fenstern (150 Euro)
  9. Nachtruhe ab 22 Uhr ist einzuhalten (150 Euro)
  10. Gäste in Eco-Zimmern mit Gemeinschaftsbädern haben die Türen von Zimmern, Fluren undToiletten während der Nachtruhe leise zu benutzen (150 Euro)
  11. Das Zubereiten von Speisen in den Zimmern und der Konsum von Alkohol im Haus ist nichterwünscht, der Buchende haftet für alle entstandenen Schäden oder Beschwerden (150 Euro)
  12. Das Hotel kann Gäste oder Gästegruppen ablehnen oder den Zutritt/Aufenthalt verweigern wennbegründeter Anlass (siehe Punkt V des Hotelaufnahmevertrages).
  13. Verstöße gegen die Hausordnung, das strikte Rauchverbot, die Nachtruhe, das Zubereiten vonwarmen Nahrungs- und Genussmitteln in den Zimmern, das Benutzen von elektrischen Heizgeräten und offenem Licht, Beschädigungen des Inventars oder Verlust des Schlüssels werden automatisch in Höhe von 150 Euro oder dem Reparaturwert der beschädigten Sache von der hinterlegten Kreditkarte des zur Buchung gehörenden Verantwortlichen abgebucht.